Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

Bei vielen Gebäuden, die neu gebaut oder geändert werden, wird häufig die Einschaltung eines staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz (saSV) erforderlich.  Ingenieurinnen und Ingenieure, die diese Anerkennung erlangt haben, übernehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde die Nachweisführung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung. Dies betrifft sowohl den Planungsprozess als auch die stichprobehaften Kontrollen während der Bauausführung. SaSV sind Experten, die durch ein aufwendiges Anerkennungsverfahren nachgewiesen haben, dass sie neben einer mehrjährigen Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes verfügen.
Staatlich anerkannte Sachverständige arbeiten privatrechtlich im Namen der Bauherrin oder des Bauherren und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen wurden. Damit tragen sie einerseits zur Einhaltung der Sicherheit von Gebäuden und anderseits zur Entlastung der Behörden bei. 
Aber auch für die Bauherrin oder den Bauherrn hat die Einschaltung des saSV entscheidende Vorteile. Hervorzuheben ist die erforderliche Unabhängigkeit, da saSV bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen haben noch fremde Interessen dieser Art vertreten dürfen.
Die frühzeitige Einschaltung des saSV bewirkt nicht nur einen Beschleunigungseffekt, sondern führt auch in diesem Bereich zu einer gewünschten Abstimmung bzw. Optimierung der Planungen unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten.

Quelle: Ingenieurkammer Bau NRW: www.ikbaunrw.de

 

Der staatlich anerkannte Sachverständige führt im Rahmen der Baugenehmigung die öffentlich-rechtlichen Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schall- und Wärmeschutz in Gebäuden.

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Gerichtsverhandlungen über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, Zumutbarkeiten bezüglich des Lüftungsverhaltens und der Häufigkeit von Stoßlüftungen und über die neue Dichtheit von Gebäuden durch gesetzliche Anforderungen geführt wurden, setzt sich die Anwendung des Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 als einfaches Nachweisverfahren mehr und mehr durch.

Mit Hilfe dieses Nachweisverfahrens kann einfach und sicher festgestellt werden, ob in einer Wohneinheit lüftungstechnische Maßnahmen installiert werden müssen, oder nicht.

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